| Veranstaltung: | BDKJ-DV26 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2.2. Konzepte |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Diözesanversammlung |
| Beschlossen am: | 14.03.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Überarbeitetes Juleica-Konzept
Antragstext / Einleitung
Die Diözesankonferenz möge das folgende überarbeitete Juleica-Konzept
beschließen. Die Änderungen sind wie folgt.
Konzepttext
Konzept zur Ausbildung von Jugendleiter*innen nach Juleica-Standard im BDKJ
Berlin
Inhalt
- Grundlagen und Ziele der Schulungsarbeit
- Rahmenrichtlinien in der Schulungsarbeit
- Grundausbildung
- Juleica-Schulung
- Erste-Hilfe-Kurs
- Fortbildung - Aufbauschulung zur Verlängerung der Juleica
- Praxisbegleitung
- Die Juleica
- Kriterien für die Beantragung
- Gültigkeit und Zielgruppe
- Schulungskonzept erstellen
- Die Junior-Juleica (Juju) für jüngere Jugendliche
Liebe Freund*innen,
liebe Mitarbeiter*innen in der kirchlichen Jugendarbeit!
Ohne das Engagement und die Arbeit von qualifizierten Ehrenamtlichen wäre
Kinder- und Jugend(verbands)arbeit im Erzbistum Berlin undenkbar!
Es ist unser wichtigstes Kennzeichen, dass hier ehrenamtliche Jugendliche und
junge Erwachsene tätig sind und in eigener Verantwortung, kompetent und
engagiert Jugend(verbands)arbeit selbst gestalten und organisieren.
Für die Vielzahl der Tätigkeitsfelder, in denen Ehrenamtliche wirken, müssen sie
ausreichend qualifiziert sein.
Angefangen von der Leitung
- von Kinder- und Jugendgruppen
- Wochenendkursen
- Reisen
- internationalen Begegnungen
überdie Leitung einer Pfarrjugend
bis hin zuVerbandsleitung oder jugend- und kirchenpolitischen
Interessenvertretung
sind bedürfnisgerechte und fachlich fundierte Schulungen für die Ehrenamtlichen
notwendig.
Diese Ausbildung bedarf inhaltlicher Standards, deren Rahmen die Jugendverbände
des BDKJ Diözesanverband Berlin mit dieser Konzeption verbindlich für sich
festlegen, um eine qualitative Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Kursen zu
schaffen sowie eine Orientierung bei der Durchführung zu bieten, ohne auf die
Vielfalt der Ausbildungskonzepte zu verzichten.
Nach der Ausbildung sind die Jugendleiter*innen berechtigt, die Jugendleiter*in-
Card (Juleica) zu beantragen und erhalten somit einen bundeseinheitlichen
Nachweis ihrer Qualifikation.
Die Schulungsarbeit im Erzbistum Berlin wird in Abstimmung mit dem Team
Jugendpastoral von dem*derr BDKJ – Schulungsreferent*in koordiniert und
weiterentwickelt. Der*die Referent*in gewährleistet nach Bedarf einen Austausch
und die Begleitung der Verantwortlichen in den Verbänden.
Historie: Nachdem der BDKJ Diözesanverband Berlin im Jahr 1989 das erste
gemeinsame Konzept zur Qualifizierung Ehrenamtlicher in der katholischen
Jugendarbeit verabschiedet hatte, erforderten strukturelle Entwicklungen eine
baldige Erneuerung im Jahre 2001. 2010 wurde das Rahmenkonzept in seiner nunmehr
3. Fassung auf der Diözesanversammlung 2010 verabschiedet.
Die 4. Fassung enthielt einige Neuerungen, insbesondere in den Bereichen
Präventionsschulungen, Vermittlung von Rechtsgrundlagen, Erste Hilfe Kursen
u.v.m..
Diese vorliegende 5. Fassung bildet einige Veränderungen in der
Schulungslandschaft im Erzbistum Berlin der vergangenen Jahre ab, gleichzeitig
wurden eine Aktualisierung der Themen und Inhalte vorgenommen und einige
praxisbezogene Hinweise für die Durchführung von Juleica-Schulungen hinzugefügt.
Viel Spaß beim Lesen wünscht der Diözesanvorstand!
1. Grundlagen und Ziele der Schulungsarbeit
Ziel der Schulungsarbeit im BDKJ Diözesanverband Berlin ist, alle ehrenamtlich
in der katholischen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit Engagierten ausreichend
für ihre Aufgaben zu qualifizieren, sie zu begleiten und fortzubilden.
Dadurch sollen sie die freiwillige Tätigkeit für sich als zufriedenstellend und
persönlich bereichernd ausüben können und vor Überforderung geschützt sein.
Darüber hinaus zielt Schulungsarbeit darauf ab, Ehrenamtliche für eine aktive
selbstbestimmte und selbstorganisierte Jugendarbeit innerhalb demokratischer
Strukturen zu begeistern und somit Verantwortung für die Interessen und
Bedürfnisse von sich selbst und von anderen zu übernehmen. Sie sollen zu
eigenständiger Meinungsbildung und aktiver Mitgestaltung motiviert werden.
Hierfür ist es von Bedeutung, dass berufliche Mitarbeiter*innen in den
Jugendverbänden dieses Anliegen mittragen und unterstützend begleiten (vgl.
Pastoralplan für die kirchliche Kinder und Jugendarbeit im Erzbistum Berlin).
Der BDKJ mit seinen Jugendverbänden strebt die Selbstverwirklichung junger
Menschen und eine menschenwürdigere Gesellschaft auf der Grundlage der Botschaft
Jesu Christi an. Dieses Kennzeichen unterscheidet die Schulungsarbeit im BDKJ
Diözesanverband Berlin von den meisten anderen Trägern von Juleica – Schulungen
in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg – Vorpommern.
Sich nach dem Vorbild von Jesus Christus für andere Menschen unabhängig von
Alter, Geschlecht, Bildung und Herkunft einzusetzen, ist Grundsatz unserer
Arbeit. Im Umgang miteinander leitet und bestärkt uns das christliche Gebot der
Nächstenliebe.
Der BDKJ hat den ganzen Menschen und seine Förderung im Blick. Demzufolge müssen
im Rahmen der Schulungsarbeit folgende vier Themenfelder in angemessenem Umfang
bedacht und umgesetzt werden:
Persönlichkeitsbildung und eigenverantwortliches Handeln
Sich selbstkritisch kennen lernen
- die eigene Entwicklung und die eigenen Stärken und Schwächen wahrnehmen
und persönliche Handlungsmöglichkeiten erweitern
- Reflexionsfähigkeit in Bezug auf mich und meine Umwelt erlernen
- Kommunikationsfähigkeit ausbauen
- die persönliche Motivation für das Engagement in der Jugendarbeit
entdecken
Fähigkeit zum Handeln in und mit Gruppen
Sich verantwortungsbewusst einbringen
- die Gruppenmitglieder wahrnehmen und ihre Bedürfnisse erkennen
- gemeinsam eine Vision oder ein Ziel entwickeln
- sich mit gruppendynamischen Prozessen auseinandersetzen und kompetent mit
Konflikten umgehen
- angemessene Methoden für die Gruppensituation und das jeweilige Ziel
auswählen
- Leitungskompetenz erwerben, vor allem für die Leitung im Team
Handeln in Politik, Kirche und Gesellschaft
Sich kompetent einmischen
- verbandliche und weitere Strukturen der Selbst- und Mitbestimmung
kennenlernen
- gesellschaftliche und kirchliche Herausforderungen erkennen
- eigene Standpunkte entwickeln und vertreten
- die eigenen Interessen in die jeweilige Gremienarbeit einbringen
Spiritualität und Glaube
Sich begründet wissen
- in der Gemeinschaft mit anderen unterwegs sein
- eine eigene Spiritualität entwickeln und sich mit dem persönlichen Glauben
auseinander setzen
- sich für eine bessere Welt einsetzen (Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung
der Schöpfung)
- Gott und menschliche Erfahrungen in liturgischen Feiern und spirituellen
Impulsen in Beziehung setzen
- sich kreativ und kritisch mit Inhalten des katholischen Glaubens
auseinandersetzen
2. Rahmenrichtlinien in der Schulungsarbeit
Diese Rahmenrichtlinien umschreiben Mindeststandards für die Schulungsarbeit im
BDKJ Diözesanverband Berlin und seinen Jugendverbänden und gilt auch für
Juleica-Schulungen, die in den Pfarreien im Erzbistum Berlin durchgeführt
werden.
Sie erfüllen sowohl inhaltlich als auch formal die Richtlinien für die
Ausstellung der Juleica der Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg –
Vorpommern.
Entsprechend der eingangs beschriebenen Zielen sollen Jugendliche schrittweise
an Leitungsaufgaben herangeführt und dafür qualifiziert werden.
Nach der umfassenden Grundqualifikation im Rahmen einer Juleica-Schulung startet
für die Gruppenleiter*innen die Erprobung des Gelernten und der eigenen Person
in der praktischen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit mit allen ihren Facetten.
Während der mehrjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit sollten regelmäßig
Aufbauschulungen in Form von weiterführenden und vertiefenden Modulen, besucht
werden, um sich in spezifischen Themen fortzubilden.
Im dritten Teil des Abschnitts werden unterschiedliche Formen der Begleitung von
ehrenamtlichen Jugendleiter/innen während ihrer Tätigkeit beschrieben. Da der
organisatorische Rahmen in den einzelnen Jugendverbänden sehr verschieden
gehandhabt wird, sind in dieser Rahmenkonzeption verschiedene Formen aufgeführt.
I GRUNDAUSBILDUNG
a) Juleica-Schulung
Die Juleica-Schulung ist die Grundausbildung für Jugendliche und eine
Voraussetzung dafür, eine Leitungstätigkeit in der Jugendarbeit übernehmen zu
können. Er orientiert sich an den vier Zielen dieses Schulungskonzeptes aus dem
vorigen Kapitel und ist der umfangreichste Baustein zum Erwerb der Juleica.
Anbieter von Juleica-Schulungen
Die Jugendverbände des BDKJ Diözesanverband Berlin schulen eigenständig oder mit
Unterstützung durch die BDKJ Diözesanstelle. Die Verbände erstellen ein eigenes
Konzept für die Ausbildung, welches den Mindestanforderungen dieses BDKJ
Schulungskonzeptes entspricht und reichen dieses spätestens vier Wochen vor der
Schulung ein, falls es noch nicht in der BDKJ Diözesanstelle vorliegt.
Das Team
Das Schulungsteam sollte möglichst paritätisch besetzt sein und wenn möglich
sowohl aus beruflichen als auch ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bestehen. Die
Teamer*innen müssen Erfahrungen aus eigener, mehrjähriger Leitungspraxis
mitbringen oder werden durch den Verband oder den BDKJ für diese Tätigkeit
ausgebildet.
Wird eine Juleica-Schulungin Zusammenarbeit von zwei verschiedenen Verbänden
durchgeführt, ist ein gemeinsames Schulungsteam anzustreben.
Für Schulungsteams gibt es mindestens ein Treffen aller
Schulungsverantwortlichen im Jahr. Dieses Treffen wird von der*dem BDKJ -
Schulungsreferenten*in vorbereitet und durchgeführt. Es beinhaltet neben
kollegialem Austausch, Absprachen zu Kursangeboten und aktuellen Juleica -
Entwicklungen auch thematische Schwerpunkte, die die Beteiligten der Treffen
einbringen.
Zielgruppe
Die Juleica-Schulungen sind für Jugendliche konzipiert, die sich für das Leiten
von Gruppen, das Organisieren von Aktionen und die Übernahme von
Leitungsverantwortung in der katholischen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit
interessieren oder bereits aktiv sind.
Die Jugendlichen können die Juleica - Ausbildung frühestens im Alter von 15
Jahren beginnen.
Im Diözesanverband Berlin werden die Juleica-Schulungen auch schon von jüngeren
Teilnehmenden besucht (d.h. unter 15 Jahren). Aus diesem Grund wurde im
Landesjugendring Berlin 2024 ein Konzept für eine Junior-Juleica (Juju)
entwickelt. Ihr findet dieses in Kapitel 6 dieses Konzepts.
Mindestanforderungen an den Kurs
Eine Juleica-Schulung umfasst mindestens 40 Zeitstunden inhaltlicher Arbeit,
wenn möglich an sechs aufeinander folgenden Tagen. Wird der Kurs in mehreren
Abschnitten durchgeführt, beinhaltet er mindestens drei zusammenhängende Tage.
Die Gruppe soll eine Anzahl von 20 Teilnehmer*innen nicht überschreiten und
sollte mindestens aus 10 Teilnehmer*innen bestehen.
Zum Abschluss des Kurses wird mit der Gruppe eine Gesamtreflexion durchgeführt
und die Resultate im Team besprochen.
Das Leitungsteam bescheinigt jedem*jeder Teilnehmer*in mit einem Zertifikat die
aktive Teilnahme an den thematischen Einheiten und die grundsätzliche Eignung
als Gruppenleiter*in. Falls Zweifel an der prinzipiellen Eignung des*der
Jugendlichen bestehen, soll dies auf der Bescheinigung vermerkt und Rücksprache
gehalten werden mit den Verantwortlichen in der jeweiligen Gemeinde bzw. des
Verbands sowie dem*der BDKJ-Schulungsreferent*in, da er*sie über die Ausstellung
der Juleica wacht.
Inhaltliche Grundlage des Kurses - die Themenfelder
Diese Inhalte beschreiben als Standard das thematische Spektrum einer Juleica-
Schulung. Die Bildungseinheiten sollen sich an den Erfahrungen und der
Lebenswelt der Jugendlichen orientieren und auf möglichst kreative und
ganzheitliche Art gestaltet sein. Weiterhin legen wir Wert auf praxisnahe und
zielorientierte Vermittlung der Themen. Unser Bildungsverständnis ist von
Vielfalt und gegenseitigem Respekt geprägt und regt die Teilnehmer*innen dazu
an, sich selbst zu reflektieren und einzuschätzen sowie einander eine
Rückmeldung zu geben.
Jedes der aufgeführten Themenfelder muss in einem angemessenen Zeitrahmen
behandelt werden. Dabei gibt es Unterthemen, die verpflichtend zu behandeln sind
(darunter:) und weitere Themen, die ihr außerdem behandeln könnt (außerdem zum
Beispiel:). Bei manchen Themen gibt es nur Pflichtteile oder nur Optionen, aus
denen ihr wählen könnt:
Persönlichkeit der Jugendleiter/innen – Entwicklung von Leitungskompetenz
darunter:
- Selbstreflexion
- Leitungs- und Führungsstile
außerdem zum Beispiel:
- Identitätsentwicklung
- Teamarbeit
- eigene Leitungsmotivation und Leitungsverständnis
Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen
darunter:
- Sozialisation von Kindern und Jugendlichen
- Entwicklungspsychologie
- Problematik Rechtsextremismus
- Außerdem zum Beispiel:
- Gewaltprävention
- christliches Milieu
- Mentale Gesundheit
- Medienkompetenz und Medienkonsum
- Umgang mit Stress
Pädagogik
darunter:
- Gruppenpädagogik
- Spielpädagogik
Außerdem zum Beispiel:
- Erlebnispädagogik
- Sexualpädagogik
- Medienpädagogik und KI
- Umweltpädagogik
Berücksichtigung der Individualität der Jugendlichen in der Jugendarbeit
Darunter:
- Geschlecht
Außerdem zum Beispiel:
- Sensibilisierung der Jugendleiter*innen für die Eigenschaften, die die
Teilnehmer*innen „mitbringen“
- Migrationshintergrund
- finanzielle Situation
- körperliche Beeinträchtigungen
Kommunikation
Darunter:
- Kommunikationsregeln
- Gesprächsführung
- Moderation
Außerdem zum Beispiel:
- Konfliktlösung
Prävention von sexualisierter Gewalt (im Rahmen einer Basisschulung von 6
Stunden)
- Darunter:Sensibilisierung (Nähe/ Distanz, Rolle als Leitung)
- Basiswissen (Definition, Zahlen und Fakten, Täterstrategien, Opfersignale,
Folgen)
- Handlungsoptionen in problematischen Situationen und Verfahrenswege
- Unterstützungsmöglichkeiten
- Schutzkonzept BDKJ Berlin
- Gemeinsame Erklärung zum Schutz von sex. Gewalt
(Selbstverpflichtungserklärung, Beschluss der Diözesanversammlung 2013)
Organisation, Planung und Programmgestaltung
Darunter:
- Projektarbeit
- Veranstaltungsplanung
- Methodeneinsatz
- Öffentlichkeitsarbeit
Spiritualität
Zum Beispiel:
- spirituelle Impulse gestalten und erfahren
- verschiedene liturgische Formen ausprobieren
- kreative Bibelarbeit
- Idealbild von Kirche
Selbstverständnis der Jugendverbandsarbeit
Zum Beispiel:
- Organisationsstrukturen in Kirche und Verband
- Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen
- Ggf. Vorstellung des Verbandes
- Ziele und Merkmale erläutern: Freiwilligkeit, Selbstbestimmung innerhalb
demokratischer Strukturen, Selbstorganisation, Interessenvertretung,
Ehrenamtlichkeit, christliche Wertorientierung
- verbandsspezifische Themen und Methoden: politische Bildung, kulturelle
Bildung, internationale Jugendarbeit, etc.
Vermittlung von Rechtsgrundlagen
Darunter:
- Rechtliche Grundlagen von Jugendarbeit
- Aufsichtspflicht
- Haftung
- Versicherung
- Jugendschutzgesetz
Außerdem zum Beispiel:
- Sexualstrafrecht
- Infektionsschutz
- Datenschutz und Urheberrecht
Hinweis: Die Themenfeldern Rechtliche Grundlagen von Jugendarbeit und Prävention
von sexualisierter Gewalt müssen nicht zwangsläufig im Rahmen der Juleica-
Schulungswoche behandelt werden. Hierfür können auch die Angebote des BDKJ und
der Jugendpastoral im Erzbistum Berlin genutzt werden. Schulungen für Prävention
werden in regelmäßigen Abständen im Jugendpastoralen Zentrum angeboten und
können auch nach Absprache für Juleica-Gruppen extra organisiert werden. Kurse
für rechtliche Grundlagen von Jugendarbeit können in Absprache mit der*dem
Schulungsreferent*in der BDKJ Diözesanstelle von diesem*dieser vor Ort auf einer
Juleica-Schulung oder in den Räumlichkeiten des JPZ als Extra-Termin angeboten
werden.
b) Erste-Hilfe-Kurs
Die Ausbildung in Erster Hilfe für Gruppenleiter*innen findet in der Regel als
Extra-Termin zusätzlich zur Juleica-Schulung statt und wird mindestens einmal im
Jahr von der BDKJ Diözesanstelle angeboten. Der Kurs umfasst eine Dauer von neun
Unterrichtseinhalten und ist für Interessierte, welche die Juleica beantragen
möchten, kostenfrei. Der Kurs kann auch bei anderen Anbietern absolviert werden.
Außerdem können Jugendverbände selbst Erste-Hilfe-Kurse organisieren und einen
Zuschuss durch den BDKJ bekommen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach,
wie viele Schulungen durch Jugendverbände in diesem Jahr über den BDKJ
abgerechnet werden.
II FORTBILDUNG
Aufbauschulung zur Verlängerung der Juleica
Über die Juleica-Schulungen hinaus gibt es Angebote zur Fortbildung von
Gruppenleiter*innen und anderen Leitungskräften, um für die vielfältigen
Bereiche der Jugendarbeit verantwortliche Jugendliche entsprechend zu
qualifizieren.
Anbieter von Aufbauschulungen
Aufbauschulungen können von Jugendverbänden oder der BDKJ-Diözesanstelle in
Kooperation mit einem Verband durchgeführt werden.
Aufgrund der speziellen Bildungsinhalte können nach Bedarf Kooperationen mit
anderen Organisationen oder geeigneten Einzelpersonen eingegangen werden.
Zielbeschreibung und geplanter Programmablauf sind vier Wochen vor der
Veranstaltung im Schulungsreferat einzureichen, damit sie als Aufbauschulung
anerkannt werden kann.
Zielgruppe
Die Aufbauschulungen sind für Jugendliche und junge Erwachsene konzipiert, die
bereits eine Juleica besitzen und weiterhin in der Jugendarbeit tätig sind.
Die Schulungen stehen auch weiteren Interessierten offen.
Mindestanforderungen an den Rahmen und Inhalt der Kurse
Der zeitliche Umfang muss mindestens 8 Stunden umfassen, damit eine Verlängerung
der Juleica möglich ist. Die Anforderungen an das Team sind gleich den
beschriebenen Anforderungen im Kapitel „Juleica-Schulung“.
Die Themen der Aufbauschulungen müssen für die jeweilige ehrenamtliche Tätigkeit
mittelbar oder unmittelbar relevant sein und sollen jeweils im Hinblick auf die
individuelle Rolle als Gruppenleiter*in reflektiert werden.
Mögliche Themen sind:
- Ausbau der personalen Kompetenz: Rhetorik, Gesprächsleitung und Moderation
von Gruppen, gewaltfreie Kommunikation
- Projektmanagement, Veranstaltungsplanung, Finanzierung und
Öffentlichkeitsarbeit
- Weiterqualifizierung und Aktivierung zum politischen Handeln z.B. auf den
Gebieten Demokratie und Toleranz; Rechtsextremismus und Rassismus;
Globalisierung, Solidarität und weltweite Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit,
Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt
- Interessenvertretung in Gremien: Training für Vertreter*innen in
Pfarrgemeinderäten
- spirituelle Impulse und neue religiöse Elemente für die Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen
- Erlernen neuer Methoden: z.B. Erlebnispädagogik, Theaterpädagogik,
Sexualpädagogik, Spielpädagogik, Medienpädagogik
- Gruppenpädagogik: Konfliktbearbeitung, Motivation in der Gruppe,
Analysemodelle (z.B. Themenzentrierte Interaktion), Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen, Führen und Leiten
- Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen: z.B. Medienkompetenz und
Social Media, Mentale Gesundheit und psychische Krankheiten, Umgang mit
Sucht- und Drogenproblematik, Kindeswohlgefährdung, Armut
Es können auch andere Fortbildungskurse für die Verlängerung der Juleica
anerkannt werden, wenn diese im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit
stehen wie z.B. das Thema Personalführung bei Leitungsaufgaben.
III PRAXISBEGLEITUNG
Wenn Jugendliche nach der Ausbildung die ersten Schritte in der Praxis machen,
ist eine begleitende und beratende Unterstützung unerlässlich.
Der Einstieg in eine leitende und verantwortungsvolle Aufgabe sollte stückweise
und in Absprache mit einer erfahrenen Person erfolgen, die bei Problemen und
Fragen unterstützend zur Seite stehen kann.
Während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit brauchen Jugendliche einen Raum, in dem
sie Fragen und Probleme des Gruppenalltags besprechen können, in dem sie
angeregt werden, ihre eigene Rolle in der Leitungsposition zu finden, einen
realistischen Blick auf eigene Ressourcen und Fähigkeiten zu erlangen und eigene
Kompetenzen zu vertiefen. Und natürlich auch einen Raum, in dem Frustrationen
aufgefangen werden können und Wertschätzung für das Engagement spürbar wird.
Um die ehrenamtliche Tätigkeit in solch einer Atmosphäre zu ermöglichen und eine
freie Gestaltung der Möglichkeiten zu gewährleisten bedarf es demzufolge
kontinuierlicher und kompetenter Ansprechpersonen.
Je nach Situation und zeitlichen, örtlichen und personellen Gegebenheiten bieten
sich unterschiedliche Modelle und Formen der Praxisbegleitung an:
- Nachtreffen nach der Gruppenleiterschulung
- regelmäßiger Stammtisch als Ort des Erfahrungsaustausches
- leiten im Team mit erfahrenen Gruppenleiter/innen
- kollegiale Beratung
- Angebote zur Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte und
Methodenkompetenz
- bei den Leiterrunden
Falls solche Angebote im Jugendverband nicht vorhanden sind, können sich
Interessierte an den Vorstand im eigenen Verband oder an die BDKJ Diözesanstelle
wenden.
3. Die Juleica
Die Jugendleiter*in-Card ist der amtliche, bundesweit einheitliche Ausweis für
Gruppenleiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie dokumentiert das
ehrenamtliche Engagement und weist die Ausbildung der Inhaber*innen nach.
Die Juleica gewährleistet durch einheitliche Standards eine Qualität in der
pädagogischen Arbeit.
Im BDKJ Diözesanverband Berlin wird der Anreiz zur Erlangung und Verbreitung der
Karte auch durch die Berücksichtung (der Anzahl) der Juleica-Inhaber*innen in
der finanziellen Förderung der Jugendverbände geschaffen.
a) Kriterien für die Beantragung
Zur Beantragung der Juleica bei der ausstellenden Behörde der einzelnen
Bundesländer müssen in der Diözesanstelle des BDKJ Berlin folgende Unterlagen
eingereicht werden:
- Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Juleica-Schulung, in der
mindestens alle vorgeschriebenen Themen behandelt wurden
- Nachweis über die unterzeichnete Gemeinsame Erklärung zum Schutz von
sexualisierter Gewalt
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger
als zwei Jahre zurückliegen darf Sofern nicht in der Juleica-Schulung
enthalten: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung über rechtliche
Grundlagen für die Jugendarbeit
- Sofern nicht in der Juleica-Schulung enthalten: Nachweis über die
Teilnahme an einer Basisschulung zur Prävention von sexualisierter Gewalt
mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 6 Stunden- ein digitales Foto
Wenn die Unterlagen komplett vorliegen, kann der Antrag über das Internetportal
www.juleica-antrag.de gestellt bzw. genehmigt werden.
b) Gültigkeit und Zielgruppe
Die Juleica muss innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss einer Juleica-
Schulung über das Antragssystem beantragt werden. Innerhalb dieses Jahres müssen
ggf. auch die weiteren Bausteine, wie eine Präventionsschulung und eine Schulung
über rechtliche Grundlagen der Jugendarbeit, erfolgt sein. Der Erste-Hilfe-Kurs
darf maximal 2 Jahre her sein bei Beantragung der Juleica. Die Karte ist drei
Jahre gültig. Sie kann um weitere drei Jahre verlängert werden, wenn der*die
Inhaber*in weiterhin in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist und an mindestens
einer Fort- oder Weiterbildung, einer sogenannten Aufbauschulung, teilgenommen
hat.
Die Juleica ist vorrangig für ehrenamtlich Verantwortliche vorgesehen, die in
der selbstbestimmten und selbstorganisierten Jugendarbeit tätig sind.
Sie kann jedoch auch für Haupt- und Nebenberufliche in der Jugendarbeit
ausgestellt werden, sofern sie als Jugendleiter*innen aktiv sind.
Persönliche Eignung
Für das erfolgreiche Absolvieren einer Juleica-Ausbildung und als Voraussetzung
zum Erlangen einer Juleica ist jedoch nicht nur nötig, alle oben beschriebenen
Ausbildungsinhalte abzudecken, auch die persönliche Eignung von angehenden
Jugendleiter*innen spielt eine Rolle. Sollte es von Seiten der Kursteamer*innen,
der Pfarrei oder dem Jugendverband, in dem der*die Jugendliche tätig ist,
begründete Bedenken geben, dass die Person nicht geeignet ist, Kinder- und
Jugendgruppen zu betreuen und zu leiten, kann es sein, dass dies die
Voraussetzung für das Erlangen einer Juleica beeinflusst. Hierfür bedarf es dem
Austausch zwischen dem*der Schulungsreferent*in des BDKJ Berlin, den
Kursteamer*innen und den Menschen aus der Ursprungsgemeinde oder dem
Jugendverband, um eine Einschätzung darüber treffen zu können, ob eine
persönliche Eignung vorliegt. Ein Hinweis, dass eine Person nicht als
Jugendleiter*in geeignet ist und somit ggf. eine Verweigerung der Juleica bei
erfolgreicher Absolvierung der Ausbildungsinhalte, muss gut durchdacht und
pädagogisch begründet sein.
4. Schulungskonzept erstellen
Das Grundsätzliche Die Schulungskonzepte der Jugendverbände umschreiben das
spezifische Schulungsprofil des jeweiligen Verbandes. Um eine hohe Qualität
dieser Schulungen sicherzustellen und auch gegenüber den staatlichen Behörden
entsprechende Standards der Schulung zu gewährleisten, werden die
Schulungskonzepte mit den Mindestanforderungen im BDKJ-Schulungskonzept
abgeglichen. Das Konzept muss sechs Wochen vor der Schulung im Schulungsreferat
des BDKJ eingereicht werden, um im Vorfeld anerkannt zu werden.
Das Besondere
Der*die Schulungsreferent*in des BDKJ bietet gern Unterstützung bei der
Erarbeitung oder Weiterentwicklung eines Schulungskonzeptes an!
Was gehört in ein Konzept?
1. Zielbeschreibung
Was will der Verband mit der Schulung erreichen?
Wer soll geschult werden?
Für welche Aufgabenbereiche soll geschult werden?
2. Inhalte
Welche Themenbereiche sollen vermittelt werden?
Welche Schritte sind notwendig, um das Ziel zu erreichen?
3. Methoden
Wie setze ich die Inhalte praktisch um?
Welche Methoden wende ich wann, wofür, warum an?
Welche Rahmenbedingungen soll die Schulung haben?
Was will / muss ich noch berücksichtigen?
4. Ablaufplan
Was machen wir wann?
Wer übernimmt wofür die Verantwortung?
Beispiel-Wochenplan und Hinweise zum Erstellen eines Wochenplans
(Grafische Darstellung eines Beispielwochenplans)
Hilfreiche Hinweise zum Erstellen eines Wochenplans:
- Zeit zum Ankommen und Abschiednehmen einplanen
Zum guten Ankommen in der Gruppe ist es hilfreich, den Teilnehmer*innen zu
Beginn des Kurses vorzustellen, was auf sie zukommt, ihnen einen Überblick über
die Gruppe, den Ort etc. zu geben (auch z.B. durch eine visuelle Darstellung des
Wochenplans) und in den ersten Tagen der Schulung immer wieder Spiele zum
Kennenlernen und zur Vertrauensbildung einzubauen. Zudem ist es für das
Gruppengefühl förderlich, sich gemeinsame Regeln für das Miteinander auf der
Juleica-Schulung aufzustellen. Auch der Abschied sollte genug Raum finden und
kann bereits am letzten Abend eingeläutet werden. Am Abreisetag sollte ein gutes
Setting für gemeinsame und individuelle Verabschiedungen geschaffen werden, z.B.
mit einem Ritual oder einer Abschiedsmethode.
- Gruppendynamik im Laufe der Kurswoche beachten
Bei der Planung, wann in der Woche welches Thema behandelt werden soll, sollte
die voraussichtliche Gruppendynamik über den Wochenverlauf bedacht werden
(Gruppenphasen). So sollten zu Beginn der Woche eher Themen und Methoden
vorkommen, die kein hohes Maß an Vertrauen erfordern. Auch die Gestaltung der
Einheiten, in denen die Zusammenarbeit als Gruppe gefordert ist und die
einzelnen Teilnehmer*innen ihre Komfortzone überschreiten (können), wie z.B.
eine erlebnispädagogische Einheit, sollte an die jeweilige Gruppe und deren
Gruppenprozess angepasst sein. Es ist zum Beispiel empfehlenswert, das Thema
Prävention von sexualisierter Gewalt, sofern es im Rahmen der Kurswoche
behandelt wird, im letzten Drittel der Woche zu platzieren. So haben die
Teilnehmer*innen genug Zeit, eine vertrauensvolle Gemeinschaft zu bilden.
Gleichzeitig ist es sinnvoll, nach dem Thema noch mindestens einen Kurstag zu
haben, an dem ggf. im Nachgang aufkommende Themen vom Kursteam aufgefangen
werden können.
- Ausgewogenheit von intensiven und weniger intensiven Einheiten an einem
Tag
Für eine Wochengestaltung, die weder über- noch unterfordert, ist eine gute
Mischung an intensiven und weniger intensiven Inhalten an jedem Kurstag
entscheidend. So ist es z.B. sinnvoll, an intensiven Tagen ein freiwilliges und
lockeres Abendprogramm anzubieten. Einheiten, die viel Selbstreflexion erfordern
oder in denen es viel inhaltlichen Input gibt, sollten mit Einheiten kombiniert
werden, die z.B. Bewegung oder spielerische Elemente enthalten. Unbedingt drei
inhaltlich intensive Einheiten am Tag unterbringen zu wollen, hat im
Zweifelsfall den Effekt, dass die Teilnehmer*innen sich überfordert fühlen oder
Inhalte im Laufe des Tages immer schlechter aufgenommen werden können.
- Störungen haben Vorrang
Eine Kurswoche kann für eine Gruppe eine intensive Erfahrung sein, nicht selten
treten zu einem gewissen Zeitpunkt Konflikte, schlechte Stimmung oder „dicke
Luft“ auf, die auch die inhaltlichen Einheiten stören können. In solchen Fällen
ist es nicht empfohlen, stur am inhaltlichen Programm festzuhalten. Die jungen
Menschen können sich im Zweifelsfall nicht auf die Inhalte konzentrieren. Besser
ist es dann, die Stimmung oder die Konflikte zum Thema zu machen und zu
bearbeiten, um bestenfalls anschließend wieder Raum für die Kursinhalte zu
haben.
- Themen auslagern und sich externe Unterstützung holen
Ihr müsst nicht alle Themen in eurer Kurswoche unterbringen! Insbesondere die
Einheit zu Prävention von sexualisierter Gewalt kann und muss ggf. ausgelagert
werden, da sie von extra für das Thema ausgebildeten Teamer*innen durchgeführt
werden muss. Hier könnt ihr z.B. auf die Angebote im Jugendpastoralen Zentrum
zurückgreifen (siehe Homepage des BDKJ) oder den*die BDKJ-Schulungsreferent*in
ansprechen, damit erfahrene Teamer*innen die Präventionsschulung bei euch vor
Ort durchführen. Für das Thema rechtliche Grundlagen von Jugendarbeit könnt ihr
gerne den*die Schulungsreferent*in auf eure Juleica-Schulung einladen oder mit
ihm*ihr vereinbaren, wann es ein Angebot außerhalb der Kurswoche zu dem Thema
geben kann. Auch in Bezug auf andere Themen, die ihr zeitlich nicht eingeplant
bekommt oder die euch inhaltlich Bauchschmerzen machen, könnt ihr euch an
den*die Schulungsreferent*in wenden und mit ihm*ihr eine Lösung finden, wie ihr
die Themen außerhalb eurer Kurswoche behandeln könnt.
- Die Junior-Juleica (Juju) als Angebot für angehende Jugendleiter*innen
unter 15/16 Jahren
Aufgrund der gemeinsamen Erfahrung vieler Jugendverbände, dass immer jüngere
Jugendliche in Leitungs-/Teamer*innen oder Gruppenbegleitungspositionen in der
Jugendarbeit mitwirken, hat die Juleica-Kommission des Landesjugendring Berlin
2024 ein Konzept für eine Schulung für angehende Jugendleiter*innen ab 13 Jahren
entwickelt. Die Teilnehmer*innen können mit dieser Schulung nicht die Juleica
beantragen. Auch sind die Juju-Qualitätsstandards im Kontrast zu den Juleica-
Ausführungsvorschriften nicht verbindlich, sondern eine Orientierung für alle,
die eine Schulung für die genannte Altersgruppe anbieten wollen. Im Folgenden
findet ihr einen Auszug aus den Qualitätsstandards für eine Junior-Juleica des
Landesjugendrings Berlin (Stand Juni 2024)[1]:
Empfohlene Qualitätsstandards für die Schulung mit Jugendlichen im Alter
von 13-14 Jahren
Die Kommission Juleica nimmt ein zunehmendes Interesse bei jungen Aktiven wahr,
die noch
nicht das notwendige Alter für eine Juleica haben, Grundlagen der Gruppenleitung
zu
erlernen. Um dem Bedarf gerecht zu werden und ein adäquates Angebot zu
entwickeln,
haben die Kommissionsmitglieder auf Grundlage bereits vorhandener
verbandsinterner
Konzepte gemeinsame Qualitätsstandards entwickelt. Diese können bei der
Entwicklung einer Schulung für junge Engagierte im Alter von 13-14 Jahren zur
Unterstützung dienen. Sie sind allerdings – anders als die Juleica-
Ausführungsvorschriften – keine Voraussetzung für die inhaltliche Gestaltung
entsprechender Angebote. Im Anschluss einer Teilnahme an dieser Schulung kann
ein Zertifikat vom Schulungsträger ausgestellt werden. Dies ist jedoch, im
Gegensatz zur Juleica, kein anerkannter bundesweit einheitlicher Ausweis.
Ziele für den Verband:
- Verbandsbindung
- Kultur der Anerkennung des Engagements
- Begeisterung für Weiterbildung und Engagement wecken und festigen
für den_die JuJu:
- Einstieg in und Verständnis der Jugendleiter*innenrolle
- Ausprobieren und Reflektieren bei Umsetzung erlernter Inhalte
- persönliche Entwicklung
- Reflexion und Vertrauen in eigene Fähigkeiten
- Kompetenzen bezüglich Methodenvielfalt
- Weiterbildungsangebote kennenlernen
Rahmen
Hinweis: Der Rahmen kann an die eigenen Voraussetzungen angepasst werden.
Teilnehmer_innen
- Alter: 13-14
- Gruppengröße: 20 Jugendliche
Team
- 4 Teamer*innen (mit Juleica), 2 Hauptamtliche
- keine weitere Nebenfunktionen (volle Konzentration auf Leitung der Schulung)
Strukturell
- Vorbereitungstreffen der Teamer*innen
- mindestens 5 Tage am Stück für das durch die Kommission vorgeschlagene
Programm
- klare Einbindung der JuJus in der zukünftigen Praxis – sie müssen
Verantwortung
übernehmen dürfen
- eine Mustervorlage für verbandsinternes Zertifikat inkl. Einsatzstelle wird
durch den
Landesjugendring zur Verfügung gestellt
Inhalte
Grundsätzlich gilt: Das Erleben der gruppendynamischen Prozesse bietet die
Grundlage für
das Lernen durch Reflektion. Folgende Inhalte werden behandelt:
- Gruppenprozesse kennenlernen und nachvollziehen, neue Rollen + Verantwortung,
neue
Erfahrungen und eigene Einstellungen reflektieren
- Partizipation: Mitreden, Meinung bilden und vertreten, Mitbestimmen, Methoden
zur
Entscheidungsfindung, niedrigschwellige Demokratieprozesse
- Prävention sexualisierter Gewalt: Sensibilisierung, grundsätzliches Wissen,
Nähe/Distanz,
Kindeswohl, Sicherheit im Agieren
- Spiel- und Erlebnispädagogik: Grundzusammenhänge des Spielens kennenlernen,
auswählen vorbereiten, anleiten, reflektieren, einordnen (Kennlernspiele,
Kooperationsspiele etc.)
- Werte und Haltung: Impulse gestalten und umsetzen, Werte und Haltung
reflektieren.
- Thema Kinderrechte
- Diversität und Inklusion werden als Querschnittsthemen in allen Bereichen
beachtet.
Damit sind alle Aspekte gemeint, unter denen Teilnehmer*innen unter
verschiedenen
Voraussetzungen an Angeboten teilnehmen.
Gestaltung
- die Schulung findet in einem inklusiven und möglichst barrierefreien Rahmen
statt
- die Teamer*innen werden als Bezugspersonen für Kleingruppen eingesetzt
- es gibt im Kurs Herausforderungen für die Teilnehmer*innen im Rahmen ihrer
Möglichkeiten ohne erwachsene Begleitung (z.B.: rotierende Anleitung durch
Schulungsteilnehmer*innen)
- es entstehen konkrete Gruppenstundenentwürfe zum Ausprobieren, ggf.
Werkzeugkasten
- es werden verschieden Reflexionsmethoden erprobt
- die Umsetzung der Lerninhalte wird möglichst ohne Fachsprache umgesetzt
- Tagesstruktur mit freien Abenden, Angebote werden geschaffen, bleiben aber
freiwillig
- Visualisierung von Inhalten (Stichwort „Zwei-Sinne-Prinzip“)
- es werden begleitende Materialien (z.B. Druckvorlagen, Anleitungen oder Links)
in
barrierefreien Formaten bereitgestellt
- die JuJu-Schulung wird in Bezug zur Juleica erklärt, ggf. wird die Juleica als
nächster
Schritt vorgestellt und beworben
- Ein besonderer Fokus liegt darauf, den ehrenamtlichen Einsatz in Abgrenzung zu
den
älteren Inhaber*innen der Juleica zu besprechen. Die Teilnehmer*innen sollten in
keinem
Fall das Gefühl von Überforderung bekommen.
[1] Die folgenden Ausführungen finden sich im Original unter
https://ljrberlin.de/sites/default/files/2024-
06/qualitatsstandards_juju_stand_juni_2024_barrierefreitw.pdf
